Eine solche Versicherung ist zwar nicht verpflichtend, jedoch von Vorteil, wenn für den Privathaushalt eine abgeschlossen wird. Ist man nicht abgesichert, müssen angerichtete Schäden aus eigener Tasche bezahlt werden.
Angenommen, es entsteht aus eigenem Verschulden bei Freunden ein Schaden, so wird dieser von einer Privathaftpflichtversicherung bezahlt, soweit man sich dagegen abgesichert hat. Ebenso wenn aufgrund eines Missgeschicks ein teures Stück des Gastgebers zu Bruch geht. Hat man keine Versicherung gegen solche Schadensfälle abgeschlossen, kann das sehr teuer werden, wenn wertvolle Gegenstände beschädigt worden sind. Falls nicht feststeht, wer den Schaden verursacht hat, und es deswegen zu einem Rechtsstreit kommt, werden auch diese Kosten übernommen, falls man sich vorher dagegen abgesichert hat. Nicht bezahlt werden Schäden, die anderen im Umfeld der beruflichen Tätigkeit zugefügt wurden.
Mitversichert sind unter anderem neben dem, der die Versicherung abgeschlossen hat, der Ehepartner oder die Lebensgefährtin sowie Angestellte des Hauses und minderjährige Kinder. Wurde auch für den Haus- und Grundbesitz eine solche Versicherung abgeschlossen, so ist auch der Hausverwalter abgesichert. Bei einem Betrieb sind alle Mitarbeiter während der Arbeitszeit durch den Abschluss dieser Versicherung abgesichert. Werden Dinge mutwillig beschädigt, ist die Schadenssumme nicht gedeckt. Ebenso wenn Wertgegenstände gestohlen wurden und Schäden durch ein Kraftfahrzeug entstanden sind. Auch werden keine Schäden an Gegenständen oder Arbeiten bezahlt, die der Versicherte selbst hergestellt oder selbst ausgeliefert hat.
03. August