Private Rechtsschutzversicherung kann hilfreich sein

Rechtsstreitigkeiten können teuer werden. Daher sollte sich jeder überlegen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Das ist auch als Paket in Kombination mit anderen Feldern wie dem Beruf oder der Wohnung möglich.

Jedes Jahr bemühen mehr als 20 Millionen Bürger die Gerichte. Unter diesen Prozessen befinden sich demnach Streitigkeiten mit dem Nachbarn, dem Unfallgegner oder auch mit dem Arbeitgeber vor einem Sozialgericht. Um nicht aus finanziellen Gründen auf sein gutes Recht verzichten zu müssen, empfiehlt es sich, den Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung zu erwägen. Mit einer solchen ist man in vielen möglichen Streitfällen abgesichert. Die Kosten der Gerichte, Anwälte, Gutachter, Zeugen, Sachverständigen und eventuell auch die des Gegners sind in letzter Zeit gestiegen. Wer diese nicht bezahlen kann, muss daher den Gedanken auf die Durchsetzung seines Rechts fallen lassen. In diesen Fällen hilft die Versicherung, die bis zur vereinbarten Deckungssumme die Kosten übernimmt.

Diese sollte entweder unbegrenzt sein oder mindestens eine Million Euro betragen. Bevor eine Versicherung abgeschlossen wird, sollte man die Möglichkeit nutzen, mithilfe eines Vergleichsrechners, den man im Internet finden kann, die Angebote diverser Versicherungsgesellschaften miteinander zu vergleichen. Darunter befinden sich besondere Tarife für Alleinstehende, Rentner, Familien oder Beamte. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, eine bereits vorhandene Einzelversicherung, die sich auf ein Gebiet wie das des Verkehrs bezieht, mit dem privaten Rechtsschutz zu verbinden. Diese Paketversicherungen werden üblicherweise preisgünstiger angeboten. Weiterhin können Selbstbeteiligungen vereinbart werden, die die jährliche Prämie senken. Im Normalfall besteht nach dem Abschluss der Versicherung eine Wartezeit von drei Monaten, die aber dann unterschritten werden kann, wenn zum Beispiel ein unvorhergesehener Unfall eine sofortige Unterstützung durch einen Rechtsanwalt notwendig machen sollte.

Die private Rechtsschutzversicherung wird in der Regel in folgenden Streitfällen nicht tätig: Erbschaft, Hausbau, Scheidung, in Auseinandersetzungen mit Behörden oder bei Bußgeldern.